Anspruchsteller Info

Wichtige Information

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche im Falle eines Haftpflichtschadens an Ihrem Fahrzeug.

Nach einem Verkehrsunfall stets unabhängigen Kfz-Sachverständigen einschalten!

Viele Geschädigte, die unverschuldet einen Unfall erleiden, wissen überhaupt nicht, dass sie das Recht haben, einen Sachverständigen ihres Vertrauens einzuschalten. Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Versicherer vom Unfallgegner erklärt, dass er bereit ist, ohne Kfz-Sachverständigen diesen Schaden zu regulieren. Keinesfalls sollte man sich auf Angebote des gegnerischen Versicherers einlassen, auf einen Sachverständigen zu verzichten oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen der Versicherung durchführen zu lassen. Aus guten Gründen spricht auch die Rechtsprechung davon, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall die freie Wahl hat, welchen Kfz-Sachverständigen er hinzuzieht.

Mehr als eine Kalkulation…

Das von uns erstellte Gutachten stellt – im Gegensatz zu dem Kostenvoranschlag eines Kfz-Betriebes - weit mehr als nur die reinen Reparaturkosten fest. So taxieren wir eine eventuelle Wertminderung des Unfallbeschädigten Kfz´s, sowie (bei Bedarf) Wiederbeschaffungswert und Restwert. Auch kann Reparaturbedingte Wertverbesserung anhand eines qualifizierten Sachverständigengutachtens bemessen werden. Schließlich stellt ein Gutachten die Kalkulationsbasis für die Geltendmachung von Nutzungsentschädigung sowie die angemessene Anmietungsdauer eines Ersatzfahrzeuges für die Reparaturzeit bzw. Wiederbeschaffungsdauer dar.

Nach neuerer Rechtsprechung ist auch bei älteren Fahrzeugen eine merkantile Wertminderung durchaus möglich. In vielen Fällen liegt die merkantile Wertminderung sogar deutlich über 10% des Unfallschadens.

Viele Geschädigte haben oftmals Angst davor, dass sie die Gutachtenkosten selbst bezahlen müssen. Nach ständiger Rechtsprechung ist der Unfallverursacher verpflichtet, auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen zu erstatten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich um einen so genannten Bagatellschaden handelt.

In aller Regel werden wir unseren Kunden bitten, eine Sicherungsabtretung sowie eine Zahlungsanweisung zu unterzeichnen, damit die Gutachterkosten direkt von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden können.

Keinesfalls sollte man sich als Geschädigter mit einem Kostenvoranschlag eines Autohauses zufrieden geben. Kostenvoranschläge berücksichtigen grundsätzlich keine merkantile Wertminderung, können keine Angaben zum Restwert des Fahrzeuges machen und haben auch in einem späteren Streitfall nur sehr eingeschränkte Beweiskraft. Vielfach steht sich der geschädigte Autofahrer mit einem Kostenvoranschlag auch deutlich schlechter, als wenn von Anfang an ein ordnungsgemäßes Gutachten über die gesamte Schadenhöhe erstellt worden wäre.

Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, rufen Sie uns an. Wir erstellen umgehend, schnell und kompetent ein Gutachten. Die Schadensaufnahme erfolgt beim Kunden vor Ort. Wir kommen auch an Sonn- und Feiertagen zur Ihnen. Denn schließlich ist es unser Bestreben jeden einzelnen Schadensfall so schnell wie möglich zu bearbeiten, damit Sie Ihre Ansprüche umgehend geltend machen können.

Wir begutachten und bewerten: PKW, LKW, Transporter, Krafträder, Sondermodelle, Liebhaberfahrzeuge.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.